Geschäftsnummer: | 92.3477 |
Eingereicht von: | Jeanprêtre Francine |
Einreichungsdatum: | 02.12.1992 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Habe;; Bundesrat; Vernachlässigt; Verkauft; Interkantonale; Kontrollstelle; Heilmittel; Aufsichtspflicht; Bundesamt; Kontaminierte; Sozialversicherung; Kostenerstattung; Zuverlässigeres; Ausländisches; Produkt; Hinausgezögert; Blutprodukte; Kreuzes; Aufgefordert; Festzustellen; Unerfreulichen; Affäre; Ansteckung; Hämophilen; Aids-Virus; Verantwortlichkeiten; Blutspenden; Roten; Gefängnissen; Informieren |
Der Bundesrat wird aufgefordert, in der unerfreulichen Affäre der Ansteckung von Hämophilen mit dem Aids-Virus die Verantwortlichkeiten festzustellen und uns über das Blutspenden in den Gefängnissen zu informieren.
Gegen folgende Institutionen werden in dieser Angelegenheit Vorwürfe erhoben:
- gegen das Zentrallabor des Schweizerischen Roten Kreuzes, weil es kontaminierte Blutprodukte verkauft habe;
- gegen die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS), weil sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt habe;
- gegen das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), weil es die Kostenerstattung für ein zuverlässigeres ausländisches Produkt hinausgezögert habe.