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Anfrage: Ansteckung von Hämophilen mit dem AIDS-Virus

Geschäftsnummer:

92.3477

Eingereicht von:

Jeanprêtre Francine

Einreichungsdatum:

02.12.1992

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Habe;; Bundesrat; Vernachlässigt; Verkauft; Interkantonale; Kontrollstelle; Heilmittel; Aufsichtspflicht; Bundesamt; Kontaminierte; Sozialversicherung; Kostenerstattung; Zuverlässigeres; Ausländisches; Produkt; Hinausgezögert; Blutprodukte; Kreuzes; Aufgefordert; Festzustellen; Unerfreulichen; Affäre; Ansteckung; Hämophilen; Aids-Virus; Verantwortlichkeiten; Blutspenden; Roten; Gefängnissen; Informieren

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird aufgefordert, in der unerfreulichen Affäre der Ansteckung von Hämophilen mit dem Aids-Virus die Verantwortlichkeiten festzustellen und uns über das Blutspenden in den Gefängnissen zu informieren.

Gegen folgende Institutionen werden in dieser Angelegenheit Vorwürfe erhoben:

- gegen das Zentrallabor des Schweizerischen Roten Kreuzes, weil es kontaminierte Blutprodukte verkauft habe;

- gegen die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS), weil sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt habe;

- gegen das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), weil es die Kostenerstattung für ein zuverlässigeres ausländisches Produkt hinausgezögert habe.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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